Krankenversicherung Referendariat – wir empfehlen die private Versicherung!

Bei einem Referendar handelt es sich in Deutschland um eine Ausbildungszeit, nach der die betroffenen anschließend eine Beamtenlaufbahn im höheren Dienst einschlagen können. Schon in dieser Phase des Berufslebens können sich die angehenden Beamten für eine private Krankenversicherung entscheiden. Diese bietet den Betroffenen zahlreiche Vor- aber auch einige Nachteile:

Das sind die Vorteile einer privaten Krankenversicherung

Referendare, die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, können die Beihilfe in Anspruch nehmen, die ihr Dienstherr ausbezahlt und müssen lediglich einen Ergänzungstarif abschließen. Allerdings sind bei diesen Tarifen Meldepflichten zu beachten, sofern sich die persönliche Situation ändert. Versäumt der Versicherte das Einhalten dieser Pflichten, wird unter Umständen eine erneute Gesundheitsprüfung von der Krankenkasse veranlasst.

Ein großer Vorteil der privaten Krankenversicherungen besteht darin, dass die Zuzahlungen wesentlich höher ausfallen als in der gesetzlichen Kasse, wenn es um Dinge wie Zahnersatz, Brille, Gesundheitsvorsorge und ähnliches geht. Beispielsweise werden von der privaten Krankenversicherung auch komplizierte Behandlungen übernommen, welche von den Ärzten mit einem höheren Satz abgerechnet werden, während diese Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung meist von den Versicherungsnehmern selbst bezahlt werden müssen. Zu den weiteren Vorteilen der privaten Krankenversicherung stehen die freie Arztwahl sowie mögliche Beitragsrückerstattungen.

Die Nachteile der privaten Krankenversicherung

Teilweise müssen die Patienten Kosten bis zu einem gewissen Betrag selbst übernehmen. Die Versicherten müssen ihre Rechnungen also sammeln und sowohl bei ihrer Krankenversicherung als auch bei der Beihilfestelle einreichen. Bis anschließend eine Rückerstattung der Kosten erfolgt, können mehrere Wochen vergehen. Darüber hinaus gibt es in der privaten Krankenversicherung keine kostenlose Familienversicherung. Bei der privaten Krankenversicherung müssen also für alle Familienmitglieder, die nicht selbst erwerbstätig sind, sogenannte Beihilfeergänzungsverträge abgeschlossen werden.

Ferner gibt es bei der privaten Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung, bei welcher Vorerkrankungen abgeklärt werden. Gegebenenfalls werden im Fall von Vorerkrankungen von der privaten Krankenversicherung Risikozuschläge auf den regulären Beitrag angerechnet.

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